Abtreibung - ein innerer Konflikt

 

Ein Abbruch einer Schwangerschaft spaltet die Gemüter und führt unweigerlich zu der Glaubensfrage „Wann beginnt menschliches Leben als Mensch?“ bzw. „Ab wann in der Entwicklung im Mutterleib ist der Mensch eine eigenständige Persönlichkeit, der eine unbedingte Würde zukommt?“ Wohl jede Frau wird sich nicht leichtfertig zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen, sondern es geht ein oft langwieriger Prozess inneren Ringens voraus.

 

Ein (möglicher) Schwangerschaftsabbruch stellt die Betroffenen vor einen inneren Konflikt im doppelten Sinn:

Die heranwachsende Leibesfrucht wird oft gleichsam als verfügbares „Eigentum“ betrachtet. Daraus wird das Recht abgeleitet, über die Annahme oder Ablehnung entstehenden Lebens selbst frei entscheiden zu können.  Doch können sich werdende Eltern tatsächlich die Entscheidung für oder gegen das Heranwachsen menschlichen Lebens für sich beanspruchen? Heranwachsende Leibesfrüchte sind, wenn in den Naturablauf von außen nicht eingegriffen wird, Mensch von Anfang an (ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle) und entwickeln sich als solche. Doch haben sie selbst noch keine eigene Stimme, um ihr Recht auf Leben für sich selbst geltend machen zu können.

 

In diesem inneren Konflikt ist der äußere Einfluss, etwa durch den Partner, die Familie, den Freundeskreis, den behandelnden Arzt bzw. die gesellschaftlichen Ansprüche, nicht zu unterschätzen. Ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet eine unumkehrbare doppelte Lebensentscheidung für den ungeborenen Menschen wie auch für die Mutter. Diese Entscheidung wird oft noch Jahre später als verpasste Lebenschance bereut und betrauert, dies umso mehr, wenn etwa im Nachhinein erwünschter Nachwuchs ausbleibt.  Vielfach macht erst eine darauffolgende Schwangerschaft die Tragweite der vorangegangenen Entscheidung bewusst, da sich Haltung und Bedeutung von heranwachsendem Leben verändern können. Dies kann im Nachhinein Schuldgefühle auslösen.

 

Abtreibung und ihre vielfältigen möglichen Folgen – oft erst Jahre später

 

Rein körperlich heilen die Wunden einer Abtreibung relativ schnell, und es stellt sich zunächst das Gefühl der Erleichterung ein, das ermutigt, zum normalen Leben zurück zu kehren. Doch stellen sich häufig, manchmal auch erst nach Jahren oder Jahrzehnten, psychische oder psychomatische Beschwerden ein, die dann kaum auf den vormaligen Schwangerschaftsabbruch zurückgeführt werden. Da eine Abtreibung immer den Verlust menschlichen Lebens bedeutet, zu dem die werdende Mutter in einer einzigartigen Beziehung stand, ist es notwendig, dieser Trauer einen Raum zu geben. Für die meisten ist es eine schmerzliche Erfahrung und nicht wenige kämpfen danach u.a. auch mit Reue, Schuld und Verlustgefühlen.

 

Aber auch der Kontakt zu anderen schwangeren Frauen, die Zeit des errechneten Geburtstermins des abgetriebenen Kindes bzw. der Tag, an dem der Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wurde, kann eine emotionale Belastung auch noch Jahre später für die Betroffenen bedeuten.

Unter dem sog. „Post Abortion Syndrom (PAS)“ werden u.a. folgende Symptome gezählt, die in der Regel infolge eines Schwangerschaftsabbruchs – oft erst nach Jahren bzw. Jahrzehnten -  zu beobachten sind:  Depressionen, Angstzustände, Essstörungen, Migräne, Schlafstörungen, selbstzerstörerische Tendenzen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, aber auch Unterleibsbeschwerden, Störungen im Sexualleben und Magen-Darm-Probleme. Meist gelingt es selbst mit therapeutischer Hilfe alleine nicht, die Ursache zu finden und den Zusammenhang zu erkennen.

 

Das Tabu durchbrechen

 

Eine Abtreibung an sich stellt einen Eingriff in die innerste Persönlichkeit der werdenden Mutter dar. Daher gehört sie unzweifelhaft zu den Tabu-Themen der Trauer. Das erschwert betroffenen Eltern oft den Zugang, im Prozess der Trauer eine adäquate Begleitung zu finden. Selbst engste Vertraute oder nachfolgende Partner wissen oft nichts von einem vormalig erfolgten Schwangerschaftsabbruch, da Betroffene Angst vor Schuldzuweisung bei diesem emotionalen Thema haben.

 

Gerade hier wäre eine aktive Trauerbegleitung not-wendig und hilfreich, macht sie doch den Verlust des Kindes im wahrsten Sinn des Wortes be-greifbar und hilft der Frau, sich mit dem Geschehenen auseinander zu setzten und auszusöhnen. Ziel ist ein Gesundwerden der betroffenen Mutter und eine Heilung ihrer Herzenswunde.

 

Entscheidend ist nicht, wie es zur Abtreibung kam, sondern mit ihr das Erlittene anzuschauen, der Trauer Raum zu geben und mit ihr zusammen das Kind in ihr Leben zu integrieren.

 

Aspekte hierbei können sein:

 

·       Versöhnung mit dem Kind

·       Versöhnung mit sich selbst

·       Versöhnung mit anderen Beteiligten

·       Heilung der Mutter-Kind-Beziehung

Die Begleitung erfolgt im Rahmen von Einzelgesprächen, bei denen die Wahrung der Privatsphäre und die Schweigepflicht selbstverständlich sind. Gerne können Sie auch anonym ein Gespräch vereinbaren.

 


 Videoclip zum Thema Trauer nach Abtreibungen