Trauer – aber keinem kann ich es erzählen…
Innerhalb des breiten Spektrums „Trauer“ gibt es Bereiche, die bis heute tabuisiert werden, sog. „sozial nicht anerkannte Trauer“ oder „entrechtete Trauer“ („disenfranchised grief“). Der Trauerforscher Kenneth Doka lenkte als einer der ersten den Fokus auf Menschen, die sich aufgrund eines Verlustes in Trauer befinden, diese aber nicht öffentlich ausdrücken dürfen. Hierzu zählt etwa die Trauer über einen verstorbenen Partner, der in keiner offiziell bekannten bzw. gesellschaftlich anerkannten Beziehung zum Hinterbliebenen stand, wie etwa eine heimliche Liebesbeziehung oder gleichgeschlechtliche Partnerschaft, die verdeckt gelebt wurde, etc..
Aber auch bei geschiedenen Ehepartnern wird vom Umfeld häufig davon ausgegangen, dass der Hinterbliebene Teil der ehemaligen Partnerschaft keinen Grund zur Trauer haben könne oder dürfe, da durch die vormalige Trennung keine Beziehung mehr bestanden habe.
Mitunter kann auch der nachfolgende Partner wenig Verständnis für die Trauer im Hinblick auf den Verlust des Expartners.
Ebenso kann es Kindern ergehen, die in sog. Patchwork-Familien aufwachsen. Ihnen wird mitunter kein Raum für ihre Trauer über den verstorbenen Elternteil zugestanden, wenn die Erwachsenen in einer problematischen Beziehung zueinander standen.
Auch diese Menschen kann Begleitung helfen damit umzugehen und ihre Trauer in einem geschützten Raum auszudrücken.
Die Begleitung erfolgt im Rahmen von Einzelgesprächen, bei denen die Wahrung der Privatsphäre und die Schweigepflicht selbstverständlich sind. Gerne können Sie auch anonym ein Gespräch vereinbaren.
Bild: Elisabeth Wiedemann